Nicht nur in Bäckereien sind sie zu finden: Schokocroissants und
andere Backwaren mit brauner Glasur, Verzierung oder Füllung. Der Kunde
erwartet bei der Auszeichnung "Schokolade", dass diese auch verwendet
wurde und keine preiswerte, qualitativ geringer wertige kakaohaltige
Fettglasur.
Das Charakteristische an Schokolade ist, dass sie u. a. aus Kakaobutter
hergestellt wird. Zubereitungen aus anderen Speisefetten sowie Zucker,
Kakaopulver und Wasser sehen Schokoladefüllungen, -überzügen oder
-verzierungen zum Verwechseln ähnlich und können von Schokolade mit dem
bloßen Auge nicht unterschieden werden. Zwischen Backwaren, die mit
Schokolade, und solchen, die mit einer preiswerteren kakaohaltigen
Fettglasur oder Fettcreme hergestellt wurden, besteht somit ein
erheblicher qualitativer Unterschied.
Bei der Herstellung von Backwaren dürfen prinzipiell kakaohaltige
Fettglasuren oder -cremes eingesetzt werden. Diese Verwendung muss dann
mit dem Hinweis "mit kakaohaltiger Fettglasur" ausgewiesen werden.
Taucht auf dem Schild in der Bäckerei das Wort "Schokolade" (auch in der
Kurzform "Schoko") auf, müssen Kakaoerzeugnisse wie Schokolade oder
Kakao in Teigen, Massen, im Überzug oder in der Füllung mitverwendet
werden.
Es lohnt sich daher, beim Bäcker zu hinterfragen, ob er tatsächlich
Schokolade verwendet oder eine preiswerte kakaohaltige Fettglasur. Wenn
er keine Schokolade einsetzt, dies aber ausweist, ist dies eine
Wertminderung und der Verbraucher wird unerlaubt getäuscht.
Dr. Jörg Häseler, www.aid.de
Weitere Informationen:
www.aid.de/verbraucher/kennzeichnung_uebersicht.php