Medikamente, egal ob
verschreibungspflichtig oder rezeptfrei, können die Fahrtüchtigkeit von
Verkehrsteilnehmern stark beeinträchtigen. „Jeder Autofahrer muss vor
Fahrtantritt kritisch prüfen, ob er allen Anforderungen des Straßenverkehrs
gewachsen ist. Wir unterstützen die Initiative der Apotheker, um auf dieses
Risiko aufmerksam zu machen“, erklärt ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich
Klaus Becker. Das Motto: „Erst
fragen, dann fahren!“. Ab sofort informieren Apotheker verstärkt über die
Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrsicherheit.
Autofahrer sollten sich nicht ans Steuer
setzen, wenn ihr Fahrverhalten durch die Nebenwirkungen eines Medikaments
ungünstig beeinflusst wird. Anzeichen dafür sind u.a. Müdigkeit, Schwindel,
Benommenheit, Sehstörungen oder Unruhe. „Gerade das Risiko rezeptfreier
Medikamente gegen Erkältungen, Allergien oder Migräne sowie von
Augenmedikamenten wird immer wieder unterschätzt. Ein Drittel der Bundesbürger
hat sich noch nie über dieses Thema informiert“, sagt Friedemann Schmidt,
Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Zwei von drei Autofahrern setzen sich
auch dann ans Steuer, wenn sie sich nicht fit genug für den Straßenverkehr
fühlen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 3 000
Bundesbürgern im Auftrag der ABDA. Jeder zweite Befragte ist schon einmal Auto
gefahren, obwohl er wegen einer Krankheit Einschränkungen seiner Fahrtüchtigkeit
bemerkt. Weitere 16 Prozent der Bundesbürger setzen sich auch dann ans Steuer,
wenn sie sich durch Nebenwirkungen eines Medikaments unsicher fühlen.
Werden Medikamente mit Alkohol
kombiniert, sind Wechselwirkungen möglich, die sich auch auf die Fahrtüchtigkeit
auswirken können. Knapp ein Drittel der Bundesbürger ignoriert das. Der ADAC
warnt: Liegt aufgrund eines Medikaments ein daraus bedingter Fahrfehler vor und
wird nach einem Unfalls mittels Blutprobe das Medikament – beispielsweise ein
Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) – nachgewiesen, kann das schwerwiegende
Folgen haben: Der Kaskoversicherungsschutz ist gefährdet, es drohen Geldstrafe,
Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe, wenn jemand
schwer oder sogar tödlich verletzt wurde.