Nickel ist in vielen Tätowiermitteln sowie in Permanent
Make-Up enthalten. Dies ist problematisch, da Nickel das Kontaktallergen
mit der höchsten Sensibilisierungsrate ist. Menschen mit einer
Nickelallergie können schwere, krankhafte Hautveränderungen entwickeln.
„Weil sich immer mehr Menschen ein Tattoo stechen lassen, ist zu
erwarten, dass die Rate von Nickelallergien in den kommenden Jahren
zunehmen wird“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
empfiehlt, Nickel in Tätowiermitteln auf das technisch geringst
mögliche Maß zu beschränken. Neben Nickel können Tätowiermittel weitere
problematische Stoffe enthalten. Das BfR
hat deswegen Kriterien für eine Sicherheitsprüfung von Stoffen für
Tätowiermittel erarbeitet. Auf der
ersten Internationalen Konferenz zur Sicherheit von Tätowiermitteln diskutierten Experten die
Frage, wie sicher Tattoos derzeit sind. Das Symposium veranstaltete das BfR in Kooperation mit der Freien Universität Berlin.
Nickel ist das Kontaktallergen mit der höchsten
Sensibilisierungsrate. Verbraucher, die gegen Nickel allergisch sind,
können das Allergen im Alltag kaum vermeiden, da der Stoff in
Lebensmitteln, Schmuck, Piercings, Lederwaren, Farben oder
Haushaltsprodukten sowie Zahnersatz oder Körperimplantaten enthalten
ist. Eine Nickelallergie kann somit eine deutliche Einschränkung der
Lebensqualität und auch der medizinischen Therapiemöglichkeiten
bedeuten.
Bei einer Allergie gegen Nickel handelt es sich um eine
Überempfindlichkeitsreaktion mit teilweise schweren Hautveränderungen.
Als Reaktion auf Nickel in Tätowiermitteln wird von allergischen
Hautveränderungen wie Flechten- oder Granulombildung berichtet.
Systematisch erhobene Daten zu Nickelallergien, die nach dem Stechen
eines Tattoos oder Permanent Make-Up auftraten, sind dem BfR
jedoch nicht bekannt. Es gibt keine Meldepflicht für Nickelallergien,
weswegen eine Datenerhebung schwierig ist. In Deutschland sind rund 9 %
der Bevölkerung tätowiert, die Tendenz ist steigend. Deswegen ist zu
erwarten, dass Nickelallergien in den kommenden Jahren zunehmen werden.
Nickel ist in vielen Tätowiermitteln sowie in Permanent Make-Up
nachweisbar. Dabei muss es nicht einmal Bestandteil der Farbpigmente
oder der Trägermittel sein, sondern kann auch als Verunreinigung während
des Herstellungsprozesses in das Tätowiermittel eingetragen werden. In
diesen Fällen ist es als Inhaltsstoff nicht erkennbar. Anders als für
kosmetische Mittel, in denen Nickel bis auf Spuren nicht enthalten sein
darf, ist der Stoff für Tätowiermittel nur teilweise reguliert, soweit
er in Verbindungen enthalten ist, die in Anlage 1 der KosmetikV gelistet
und damit in Tätowiermitteln verboten sind. Aus Sicht des BfR
sollte jedoch gerade in Tattoos und Permanent Make-Up kein Nickel
enthalten sein, da die Hautbarriere als Schutz wegfällt, wenn die Mittel
direkt in die Haut eingestochen werden. Das BfR empfiehlt, Nickel in Tätowiermittel auf das technisch geringst mögliche Maß zu beschränken.
Tätowiermittel und Permanent Make-Up sind in Deutschland seit 2009
durch die Tätowiermittelverordnung geregelt. Die Verordnung benennt in
einer Negativliste Stoffe, welche nicht verwendet werden dürfen, wie
beispielsweise krebserzeugende Azofarbstoffe und das allergene
p-Phenylendiamin. Um langfristig gesundheitlich unbedenkliche
Tätowiermittel sicherzustellen, sollten nur bewertete und gesundheitlich
unbedenkliche Stoffe in Tätowiermitteln verwendet werden. Bislang weiß
man bei vielen Stoffen, die in Tätowiermitteln enthalten sein können,
nicht, wie sie im Körper wirken. Herstellern und Inverkehrbringern von
Tätowiermitteln liegen dazu oftmals keine Daten vor.
Aus Sicht des BfR
sollten vorrangig die Farbmittel auf ihre gesundheitliche
Unbedenklichkeit hin bewertet werden. Dabei ist im Besonderen ihre
Reinheit bzw. Verunreinigung mit Schwermetallen und die Bildung von
möglichen Spaltprodukten wie krebserzeugenden aromatischen Aminen, die
durch den Stoffwechselprozess sowie durch UV- (auch in der Sonne) und
Laserstrahlung entstehen könnten, zu prüfen. Weiterhin sollten
toxikologische Daten dazu vorliegen, ob das Farbmittel
erbgutverändernde, krebserzeugende oder fruchtbarkeitsschädigende
Wirkungen hat, ob es die Haut und Schleimhäute reizt oder Allergien
auslösen kann.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.