Die 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen ab 13. Dezember 2014
bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste hervorgehoben (zum
Beispiel farblich unterlegt) werden. Auch bei unverpackten
Lebensmitteln, sogenannter “loser Ware”, ist die Information zu den 14
Hauptallergenen künftig verpflichtend. Wie die Allergene deklariert
werden müssen, legen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch nationale
Vorschriften fest. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist für betroffene
Verbraucher nur eine schriftliche Information über enthaltene Allergene
verlässlich; anderes ist nicht akzeptabel.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW