Mittwoch, 20. März 2013

Brustimplantate und andere Medizinprodukte

Wer wegen einer Erkrankung auf das Einsetzen eines Stents, eines Implantats oder eines anderen Medizinproduktes angewiesen ist, sollte sich vorab gut informieren. "Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Skandals um schadhafte Brustimplantate fragen sich viele Patienten immer öfter, inwieweit sie sich vor Gesundheitsrisiken durch Medizinprodukte schützen können", sagt der Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband, Dr. Gehard Schillinger. Nach seiner Ansicht könnte in Deutschland bei der Einführung neuer Medizinprodukte noch einiges verbessert werden.

Schillinger rät Patienten deshalb dazu, sich möglichst ausführlich beraten zu lassen. Das kann direkt beim behandelnden Arzt geschehen, der zum Nutzen und zu den Risiken einer Behandlung insbesondere zu den Langzeiterfahrungen mit einem Medizinprodukt befragt werden kann. Bei Implantaten oder anderen Produkten, die in den Körper eingesetzt werden sollen, könne die Antwort auf die Frage, ob das Produkt auch in den USA zugelassen sei, aufschlussreich sein. "Schließlich gelten in den USA viel härtere Zulassungsbedingungen für Medizinprodukte als beispielsweise in Deutschland", sagt Schillinger, der sich für ein neues Medizinprodukte-Recht mit angemessenen Anforderungen an die Qualität und angemessene Kontrollen einsetzt.

Auch in Europa und in Deutschland sollten nach seiner Meinung nach dem Vorbild der USA aussagefähige Studien zum Nutzen eines Medizinproduktes für deren Zulassung notwendig sein und die Anwendung von neuen Medizinprodukten auf kontrollierte Bedingungen in Studien beschränkt werden. Nötig sei zudem mehr Versorgungstransparenz mittels entsprechender Register, so dass fehlerhafte Produkte schneller erkannt und die betroffenen Patienten schneller benachrichtigt werden können.

Register bieten große Vorteile


Register für Medizinprodukte der höchsten Risikoklasse wie Brustimplantate, Herzschrittmacher oder Endoprothesen haben den großen Vorteil, dass die betroffenen Patientinnen und Patienten im Schadensfall sicher informiert werden können. Wenn beispielsweise Unregelmäßigkeiten bei einem künstlichen Hüftgelenk vorliegen, können die Patienten durch die Krankenkassen unverzüglich informiert werden. "Dies ist auch einer der Gründe, warum die AOK sich am Aufbau und der Finanzierung des Deutschen Endoprothesenregisters beteiligt", so Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, Rehabilitation. "Weiterhin liefern Register breite Informationen darüber, welche Produkte qualitativ besonders hochwertig sind.

So konnte in Schweden die Revisionsrate bei künstlichen Gelenken nahezu halbiert werden – ein Erfolg für die Versorgungsqualität, den wir auch in Deutschland erreichen wollen." Der wichtigste Rat der Ärzte Schillinger und Malzahn lautet denn auch: "Holen Sie sich fundierte Informationen und treffen Sie dann gemeinsam mit dem Arzt eine Entscheidung."