Eine bessere Versorgung von Demenzkranken, die zu Hause gepflegt werden, und mehr Unterstützung für pflegende Angehörige - das sind die Kernpunkte des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG). Was ändert sich durch die Pflegereform 2013? Nadine-Michèle Szepan, Leiterin der Pflegeabteilung des AOK-Bundesverbandes, fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Mehr Geld für Demenzkranke
Vom neuen Gesetz profitieren vor allem Menschen mit Demenz, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind, aber dennoch betreut werden müssen (sogenannte Pflegestufe 0). Ab 1. Januar 2013 erhalten sie erstmals Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder können Sachleistungen in Höhe von 225 Euro pro Monat in Anspruch nehmen. Dies steht ihnen künftig zusätzlich zum Betreuungsgeld von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise maximal 200 Euro monatlich bei erhöhtem Bedarf zu.Menschen mit Demenz in den Pflegestufen I und II bekommen ab 2013 ebenfalls höhere Leistungen. In Pflegestufe I erhöht sich das Pflegegeld um 70 Euro auf monatlich 305 Euro, in Pflegestufe II um 85 Euro auf 525 Euro im Monat. Die monatlichen Sachleistungen für ambulante Pflege betragen für Demenzkranke in der Pflegestufe I ab nächstem Jahr 665 Euro statt bisher 450 Euro, in der Pflegestufe II sind es 1.250 Euro statt 1.100 Euro. Für pflegebedürftige Menschen mit Demenz in der Pflegestufe III ändert sich hingegen nichts.
Höhere Beiträge
Um die höheren Leistungen zu finanzieren, steigt der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,3 statt wie bislang 2,2 Prozent ihres Bruttoeinkommens.Frühzeitige Beratung
Wer erstmals einen Antrag auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung stellt, bekommt nun innerhalb von zwei Wochen ein Beratungsangebot. Persönliche Auskünfte bieten zum Beispiel die Pflegeberater der AOK an - am Telefon, in einer Geschäftsstelle oder auf Wunsch auch zu Hause.Zeitnahe Begutachtung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll künftig zeitnah einen Termin zur Begutachtung anbieten. Der Versicherte erhält auf Wunsch eine Kopie des erstellten Gutachtens. Darüber hinaus informiert die AOK, ob eine Rehabilitation empfohlen wird.Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern
Zuschüsse, die das individuelle Wohnumfeld von Pflegebedürftigen verbessern, gewährt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 2.557 Euro je Maßnahme künftig ohne Einkommensprüfung. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Gesamtbetrag auf 10.228 Euro begrenzt. Je nachdem, wie stark der Pflegebedürftige eingeschränkt ist, können beispielsweise breitere Türen oder ein barrierefreier Zugang zu Dusche und Bad notwendig sein.Wohngruppen werden gefördert
Damit Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause bleiben können, ist dem neuen Gesetz zufolge eine Förderung ambulant betreuter Wohngruppen möglich. In solchen Wohngemeinschaften (WGs) sollen mindestens drei Pflegebedürftige zusammenleben.Für die Gründung einer Wohngemeinschaft gibt es einen Zuschuss von 2.500 Euro pro pflegebedürftigen WGler und maximal 10.000 Euro pro Gruppe. Die Förderung endet, wenn die zur Verfügung gestellte Summe von 30 Millionen Euro aufgebraucht ist, spätestens aber am 31. Dezember 2015.
Für eine Pflegekraft, die zum Beispiel bei der Organisation des Zusammenlebens hilft, zahlt die Pflegekasse an den Pflegebedürftigen monatlich pauschal 200 Euro.
Mehr Wahlmöglichkeiten bei Pflegeleistungen
Damit Pflegebedürftige die Hilfe bekommen, die sie tatsächlich benötigen, können sie ab 2013 Leistungen flexibler zusammenstellen. Sie haben die Möglichkeit, mit dem Pflegedienst ein tägliches Zeitkontingent zu vereinbaren. Dieses Kontingent können sie für Leistungen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder für allgemeine Betreuung wie Vorlesen oder Spielen nutzen.Auszeit für pflegende Angehörige
Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen betreut. Damit diese künftig leichter eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich erholen können, wird das Pflegegeld ab 1. Januar 2013 auch während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Hälfte weiter gezahlt. Künftig erhalten pflegende Angehörige auch leichter eine Rehabilitations-Maßnahme; den Pflegebedürftigen können sie auf Wunsch mit in die Reha-Klinik nehmen.Um die Altersversorgung Pflegender zu verbessern, werden Pflegezeiten besser bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Insbesondere können die Stunden nun addiert werden, wenn Pflegende mehrere Pflegebedürftige betreuen.