Dienstag, 15. Dezember 2015

Von A(rzneimittel) bis Z(uzahlung): Das gilt 2016

Wer gesetzlich pflege- und krankenversichert ist, muss 2016 auf ein Jahreseinkommen bis zu 50.850 Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. Das entspricht monatlich 4.237,50 Euro. So sieht es die Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2016 vor. Die Verordnung fixiert alle wichtigen Zahlen für die Sozialversicherung im kommenden Jahr.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze bei Zahnersatz? Wie viel zahlt die Pflegekasse? Ab welcher Höhe greift die Zuzahlungsbefreiung? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die traditionelle Übersicht "Von A(rzneimittel) bis Z(uzahlung): Das gilt 2016" - ausführlich online und kompakt zum Download.

Weitere Informationen unter:
http://www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00523.html