Mittwoch, 1. Mai 2013

Bald beginnt die Fastenzeit für Muslime

Nicht essen und trinken und trotzdem arbeiten - wie soll das gehen? Beschäftigte, die während des Ramadans fasten wollen, sollten sich von ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Darauf weist die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) hin, bei der die AOK einer von vier Partnern ist. Die 30-tägige Fastenzeit der Muslime beginnt in diesem Jahr am 9. Juli 2013.

Der Ramadan ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis. Rund 57 Prozent der etwa vier Millionen Muslime, die in Deutschland leben, folgen den Regeln des Ramadans uneingeschränkt, weitere 20 Prozent teilweise. Etwa drei Viertel der Muslime zwischen 15 und 65 Jahren sind erwerbstätig oder machen eine Ausbildung.

Während des Ramadans essen und trinken muslimische Gläubige erst nach Einbruch der Dunkelheit. Das stellt im Hochsommer bei hohen Temperaturen und langen Tagen eine besondere Herausforderung dar, obwohl sich der Körper meist innerhalb weniger Tage auf die veränderten Gewohnheiten einstellt.

Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit und großer Hitze kann der Verzicht auf Essen und Trinken zu gesundheitlichen Problemen führen, etwa zu Flüssigkeitsmangel (Dehydrierung), Kreislaufbeschwerden und Erschöpfung. Auch das Risiko von Unfällen steigt.

"Besprechen Sie daher mit Ihrem Betriebsarzt, wie Sie das Fasten und die Arbeit vereinbaren können", empfiehlt Regina Herdegen, Präventionsexpertin im AOK-Bundesverband, Arbeitnehmern, die während des Ramadans fasten wollen. Beschäftigten, die wegen einer chronischen Erkrankung Medikamente einnehmen, rät Herdegen, mit ihrem behandelnden Arzt zu sprechen, bevor sie die Einnahme aussetzen oder die Arzneimittel zu anderen Zeiten einnehmen.

Da der Körper im Islam ein hohes Gut ist und man verantwortungsbewusst mit ihm umgehen sollte, sind auch Ausnahmen vom Fasten möglich. "Eine Lösung kann sein, das Fasten an Wochenenden oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen", sagt Herdegen. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn mangelnde Konzentration bei der Arbeit ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt.

Auch die Unternehmen haben die Möglichkeit, aktiv zu werden. So können Betriebe mit vielen fastenden Beschäftigten bei den Arbeitszeiten auf Wünsche der Mitarbeiter eingehen, Pausenzeiten anpassen und bei der Urlaubsplanung die Fastenzeit berücksichtigen. "Es ist sinnvoll, solche Maßnahmen gemeinsam mit den Beschäftigten zu planen", sagt Herdegen. Die Regelungen sollten dann für die gesamte Belegschaft gelten, um das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung zu fördern.