Bald beginnt die Fastenzeit für Muslime
Nicht essen und trinken und trotzdem arbeiten - wie
soll das gehen? Beschäftigte, die während des Ramadans fasten wollen,
sollten sich von ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Darauf weist die
Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) hin, bei der die AOK einer von
vier Partnern ist. Die 30-tägige Fastenzeit der Muslime beginnt in
diesem Jahr am 9. Juli 2013.
Der Ramadan ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis. Rund 57 Prozent
der etwa vier Millionen Muslime, die in Deutschland leben, folgen den
Regeln des Ramadans uneingeschränkt, weitere 20 Prozent teilweise. Etwa
drei Viertel der Muslime zwischen 15 und 65 Jahren sind erwerbstätig
oder machen eine Ausbildung.
Während des Ramadans essen und trinken muslimische Gläubige erst nach
Einbruch der Dunkelheit. Das stellt im Hochsommer bei hohen
Temperaturen und langen Tagen eine besondere Herausforderung dar, obwohl
sich der Körper meist innerhalb weniger Tage auf die veränderten
Gewohnheiten einstellt.
Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit und großer Hitze kann der
Verzicht auf Essen und Trinken zu gesundheitlichen Problemen führen,
etwa zu Flüssigkeitsmangel (Dehydrierung), Kreislaufbeschwerden und
Erschöpfung. Auch das Risiko von Unfällen steigt.
"Besprechen Sie daher mit Ihrem Betriebsarzt, wie Sie das Fasten und
die Arbeit vereinbaren können", empfiehlt Regina Herdegen,
Präventionsexpertin im AOK-Bundesverband, Arbeitnehmern, die während des
Ramadans fasten wollen. Beschäftigten, die wegen einer chronischen
Erkrankung Medikamente einnehmen, rät Herdegen, mit ihrem behandelnden
Arzt zu sprechen, bevor sie die Einnahme aussetzen oder die Arzneimittel
zu anderen Zeiten einnehmen.
Da der Körper im Islam ein hohes Gut ist und man
verantwortungsbewusst mit ihm umgehen sollte, sind auch Ausnahmen vom
Fasten möglich. "Eine Lösung kann sein, das Fasten an Wochenenden oder
zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen", sagt Herdegen. Das ist
beispielsweise sinnvoll, wenn mangelnde Konzentration bei der Arbeit ein
hohes Sicherheitsrisiko darstellt.
Auch die Unternehmen haben die Möglichkeit, aktiv zu werden. So
können Betriebe mit vielen fastenden Beschäftigten bei den Arbeitszeiten
auf Wünsche der Mitarbeiter eingehen, Pausenzeiten anpassen und bei der
Urlaubsplanung die Fastenzeit berücksichtigen. "Es ist sinnvoll, solche
Maßnahmen gemeinsam mit den Beschäftigten zu planen", sagt Herdegen.
Die Regelungen sollten dann für die gesamte Belegschaft gelten, um das
gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung zu fördern.