In der Vorweihnachtszeit laden zahlreiche Weihnachtsmärkte zu Glühwein,
Punsch und Co. ein. Vor allem junge Menschen unterschätzen jedoch häufig
die Wirkung dieser alkoholhaltigen Getränke, warnt die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Glühwein und Punsch haben einen
hohen Zuckergehalt. Die Süße überdeckt den Alkoholgeschmack. Dadurch
können Jugendliche und junge Erwachsene verleitet werden, deutlich mehr
zu trinken als sie vertragen. Hinzu kommt, dass durch den Zucker das
Zellgift Alkohol schneller in die Blutbahn gelangt und die
Alkoholwirkung verstärkt wird.
BZgA-Direktorin Prof. Dr.
Elisabeth Pott warnt: "Gerade für junge Menschen kann schon wenig
Alkohol gesundheitsschädlich sein. Denn das Zellgift wirkt bei jungen
Menschen schneller und schädlicher als bei Erwachsenen, weil ihr Körper
sich noch in der Entwicklung befindet. Unter Alkoholeinfluss nimmt
außerdem die Reaktionsfähigkeit rapide ab, das Unfallrisiko steigt
deutlich und die Gewaltbereitschaft nimmt zu."
Aufgrund der mit
Alkohol verbundenen Gefahren für Heranwachsende appelliert die
BZgA-Direktorin an Veranstalter, Städte und Gemeinden, auch auf dem
Weihnachtsmarkt das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Demnach ist die
Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige untersagt, Spirituosen dürfen
auch an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden.
Um Jugendliche
über die Risiken hohen Alkoholkonsums zu informieren, sind die Peers der
BZgA in den kommenden Wochen auf Weihnachtsmärkten unterwegs. Die Peers
sind speziell geschulte junge Menschen, die auf Gleichaltrige zugehen
und mit ihnen über das Thema Alkohol sprechen. Sie sind wichtige
Multiplikatoren der Präventionskampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." Die
Kampagne wird von der BZgA durchgeführt und vom Verband der Privaten
Krankenversicherung (PKV) finanziert.