Ab dem 1. Januar 2013 gilt eine Reihe von Gesetzesneuerungen im Rahmen
des Schwerbehindertenrechts. Diese Neuregelungen beziehen sich auf den
Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst, die Einführung
des Schwerbehindertenausweises 2013 und damit verbundene Veränderungen
für den öffentlichen Nahverkehr.
Ab Januar 2013 ersetzt der
Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr der Gebühreneinzugszentrale
(GEZ). Davon können sich auch künftig Personen, die beispielsweise
BAföG, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, befreien lassen.
Andere Personengruppen müssen sich auf Belastungen einstellen. Dazu
gehören Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "RF" im Ausweis. Dieses
erhalten Personen, die schlecht sehen, hören oder dauernd nicht an
öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Sie sind nicht mehr
vollständig von den Rundfunkgebühren befreit, sondern müssen künftig ein
Drittel des Rundfunkbeitrages - sprich 5,99 Euro pro Monat -
entrichten.
Den Schwerbehindertenausweis wird es künftig nicht mehr
aus Papier, sondern als Plastikkarte im Format einer Bankkarte geben.
Voraussichtlich ab Januar 2014 werden die neuen Ausweise in
Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Ende 2014 soll dann die Umstellung von
Papier auf das neue Plastikformat abgeschlossen sein. Bis dahin gelten
natürlich auch noch die Exemplare aus Papier.
Schwerbehinderte
Menschen mit den Merkzeichen "G", "aG" oder "GI" haben Anspruch auf eine
unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Damit sind
bundesweit Omnibusse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszüge der
Bahn gemeint. Allerdings wird von den schwerbehinderten Menschen, die
von der unentgeltlichen Beförderung Gebrauch machen, eine
Eigenbeteiligung erhoben. Diese steigt ab dem 1. Januar 2013 von 60 auf
72 Euro jährlich und von halbjährlich 30 Euro auf 36 Euro an. Dafür
erhalten sie eine Wertmarke, die zusammen mit dem
Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrt dient. In
Anlehnung an die Größe des neuen Schwerbehindertenausweises werden auch
die Maße des Beiblattes bzw. der Wertmarke auf das internationale
ID-1-Format für Plastikkarten geändert.
Quelle: Kreis Borken