Donnerstag, 28. Februar 2013

Die neue Health-Claims-Verordnung

Seit dem 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller gesundheitsbezogene Angaben nicht mehr wahllos auf ihren Produkten anbringen. Doch erlaubt die neue Verordnung für den Verbraucher wirklich eine bewusstere Produktauswahl, wie zahlreiche Meldungen im Vorfeld verkündeten?

Um die von Natur aus skeptischen Konsumenten von neuen Lebensmitteln zu überzeugen, platzieren Hersteller gerne werbeträchtige Aussagen zum vermeintlichen Gesundheitsgehalt ihrer Produkte. Seit Ende letzten Jahres setzt die neue Health-Claims-Verordnung der Sloganfantasie der Werbeabteilungen allerdings deutliche Grenzen. Zukünftig dürfen auf Produktpackungen nur noch Botschaften prangen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als wissenschaftlich bewiesen deklariert sind. Die Europäische Kommission möchte hiermit für mehr Transparenz sorgen und die Verbraucher stärker vor Irreführungen schützen.

Brechen für die Marketingspezialisten jetzt härtere Zeiten an? Wohl eher nicht, denn die Positivliste lässt noch genügend Spielraum für gesundheitsverheißende Werbung. Derzeit sind 222 Aussagen zugelassen, einige stehen noch auf dem Prüfstand. Allein für Vitamin C sind 15 verschiedene Angaben erlaubt. Und ein kurzer Schwenk durch den Supermarkt zeigt schnell, dass die Produzenten mit dem Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen nicht geizen. So lassen sich Produkte, deren Inhaltsstoffe es nicht auf die Liste schafften, nachträglich leicht mit Health-Claims-verträglichen Substanzen aufwerten. 

Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis uns neue Gesundheitsbotschaften von den Packungen zum Kauf ermuntern. Zwar kann sich der Verbraucher zukünftig darauf verlassen, dass die aufgedruckten Aussagen wissenschaftlich fundiert sind. Der Nutzen bleibt aber dennoch fraglich, zumal die meisten der in der Health-Claims-Verordnung aufgelisteten Substanzen auch in natürlichen Nahrungsmitteln in ausreichenden Mengen enthalten sind.



Ouelle: www.fet-ev.eu