Die Versorgung der Patienten mit Betäubungsmitteln ist
gesetzlich genau geregelt. "Um die Patienten vor Missbrauch zu schützen,
vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des
Apothekers", sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender des DAPI. "Für
die Apotheken sind die Lagerung und Abgabe mit großem Dokumentationsaufwand
verbunden. Dafür erhält der Apotheker pro Abgabe eines Betäubungsmittels
pauschal 0,26 Euro zusätzlich - das deckt oft nicht einmal die Gebühren, die
die Großhändler von der Apotheke verlangen."
In den letzten Jahren nahm die Verordnung starker
Schmerzmittel deutlich zu: Im Jahr 2005 gaben die Apotheken 4,2 Mio. Packungen
an GKV-Versicherte ab, 2009 waren es 5,7 Mio. Packungen, 2011 mehr als 6,3 Mio.
Packungen. Das entspricht einer Steigerung um 50 Prozent innerhalb von sechs
Jahren.
Betäubungsmittel werden vom Arzt auf einem gelben
Rezeptformular verordnet, das aus drei Durchschlägen besteht und nur acht Tage
lang gültig ist. Patienten sollten diese Rezepte deshalb zügig einlösen.
Quelle: www.abda.de