Freitag, 8. April 2016

Beim Herzinfarkt zählt jede Minute

Dr. Björn Plicht, leitender Oberarzt der Klinik für Kardiologie am Knappschaftskrankenhaus Dortmund, referierte im PueD. 
„Die Uhr kann man nicht anhalten“, so Dr. Björn Plicht, Leitender Oberarzt an der Klinik für Kardiologie am Knappschaftskrankenhaus Dortmund. Und damit könne man auch das Altern des Herzens nicht stoppen, betonte er beim Vortragsabend im PueD Eving. Doch jeder könne etwas dafür tun, diesen Vorgang abzumildern und sein Herz zu stärken.

Sieben der zehn häufigsten Todesarten in Deutschland haben etwas mit einer Erkrankung des Herzens zu tun, warnte Dr. Björn Plicht. Herzinfarkt und Erkrankungen der Herzkranzgefäße gehörten zu klassischen Feldern der Kardiologie, aber auch das Vorhofflimmern, das einen Schlaganfall begünstigen könne. Rauchen und Bluthochdruck seien Risikofaktoren, aber auch ein erhöhter Cholesterinspiegel oder Diabetes. Mit dem Verzicht auf Nikotin, mit gesunder Ernährung und regelmäßiger Bewegung könne man schon sehr viel tun für sein Herz, ebenso mit der fachkundigen Behandlung von Diabetes und Bluthochdruck.

Eine akute Risikosituation aber schaffe ein Herzinfarkt. Frauen mehr noch als Männer scheuten dann den Anruf beim Notarzt, doch das könne ein tödlicher Fehler sein. Wenn typische Alarmzeichen wie der Druck auf der Brust, in die Arme, die Schulter oder den Kiefer ausstrahlende Schmerzen oder auch ein Brennen länger als fünf Minuten anhalten, dann könne es auf jede weitere Minute bis zum Eintreffen des Notarztes und der Ankunft im Krankenhaus ankommen.


Moderne Herzkatheterlabore, wie sie das Knappschaftskrankenhaus und weitere Kliniken in Dortmund vorhalten, können dann in vielen Fällen per Katheteruntersuchung den Gefäßverschluss ermitteln und per Ballon oder Stent beheben.

Dienstag, 5. April 2016

Gesundheitskosten nicht ausufern lassen


Belastungsgrenze bei gesetzlichen Zuzahlungen prüfen

Für Medikamente, Hilfsmittel, Behandlungen in der Physiotherapie, im Krankenhaus, in der Reha-Klinik oder bei häuslicher Krankenpflege werden gesetzliche Krankenversicherte neben ihren monatlichen Beiträgen mit weiteren Zuzahlungen zur Kasse gebeten. Damit diese Gesundheitskosten obendrauf nicht ausufern, gelten nach Einkommen gestaffelte Belastungsgrenzen, die von den Krankenkassen jedoch nicht automatisch berücksichtigt werden. „Versicherte müssen selbst aktiv werden, Belege sammeln und einen Befreiungsantrag bei ihrer Krankenkasse stellen, sobald die Zusatzausgaben für Behandlungen und Medikamenten ihre persönliche Belastungsgrenze übersteigen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: „Nicht alle Extrakosten, die Ärzte, Therapeuten, Apotheken oder Sanitätshäuser von den Patienten für ihre Leistungen und Produkte verlangen, gehören allerdings zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.“ Versicherte sollten im Zweifel lieber nachfragen und sich nach günstigeren Alternativen erkundigen. Nachfolgende Hinweise liefern das nötige Rüstzeug, um Zuzahlungsbelastungen zu reduzieren oder sich davon zu befreien:

Zuzahlungskosten kennen: Bei Arzneimitteln auf Rezept müssen Krankenversicherte in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises zuzahlen. In der Apotheke dürfen mindestens fünf und höchstens zehn Euro zusätzlich für Medikamente verlangt werden. Stationäre Aufenthalte schlagen mit zehn Euro pro Tag zu Buche. Die Zuzahlungspflicht ist hier in der Regel auf 28 Tage pro Jahr begrenzt. Bei Behandlungen wie Physiotherapie oder Logopädie und bei häuslicher Krankenpflege müssen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro für jede Verordnung extra entrichtet werden.

Belege sammeln: Um eine zu hohe Kostenbelastung nachzuweisen, müssen sich Versicherte sämtliche gesetzlichen Zuzahlungen quittieren lassen und die Belege sammeln. Darin müssen Datum, Vor- und Zuname des Versicherten, die konkrete Leistung, der Zuzahlungsbetrag und die Kontaktdaten des Leistungserbringers enthalten sein.

Belastungsgrenze ermitteln: Hierfür wird das Einkommen der Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet. Berechtigte Mitglieder sind verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Stief-, Enkel- oder Pflegekinder. Kinder ab 19 Jahren zählen nur dazu, solange sie familienversichert sind. Für Ehepartner können Freibeträge von 5.229 Euro und für jedes Kind 7.248 Euro vom Bruttoeinkommen der Familie abgezogen werden. Zwei Prozent der Restsumme gilt dann als Belastungsgrenze. Eltern mit zwei Kindern, die über ein Jahreseinkommen von 36.000 Euro verfügen, müssen somit pro Jahr höchstens 325,50 Euro zusätzlich für ihre Gesundheitsversorgung zahlen. Für Familien, die Sozialhilfe beziehen, wird als Einnahme zum Lebensunterhalt einmal der Regelsatz von 4.848 Euro für die Regelbedarfsstufe 1 angesetzt. Zwei Prozent macht hier jährlich eine Zuzahlung von maximal 96,96 Euro aus.

Ausnahme für chronisch Kranke: Für sie gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Die reduzierte Zuzahlung gilt für die gesamte Familie. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt einem Patienten die chronische Erkrankung bescheinigt. Die niedrige Belastungsgrenze gilt auch bei Pflegestufe 2 oder 3, im Falle eine Behinderung oder einer Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent, falls diese auf einer chronischen Erkrankung basieren.

Zuzahlungsbefreiung jedes Jahr beantragen: Ist die Grenze der Belastung erreicht, können Versicherte einen Antrag zur Zuzahlungsbefreiung mit den Originalbelegen bei ihrer Krankenkasse einreichen. Versicherte erhalten nach positiver Prüfung einen Befreiungsausweis. Betroffene können auch bis zum Jahresende warten und alle Belege nachträglich einreichen. Falls zu viel gezahlt wurde, erstattet die Krankenkasse die überschüssigen Beträge. Auch eine Vorauszahlung ist möglich. Fallen die tatsächlich geleisteten Zuzahlungen niedriger aus, gibt’s keine Rückerstattung. Die Befreiung gilt immer für das Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden.

Mehr zu den Zuzahlungsregelungen im Gesundheitswesen gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/zuzahlung-befreiung. Eine persönliche Beratung zu rechtlichen Fragen bei der Prüfung einer Befreiung und zu anderen Gesundheitsthemen bietet die Verbraucherzentrale NRW in 21 örtlichen Beratungsstellen an. Kontaktadressen und Kosten unter ww.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.

Mittwoch, 30. März 2016

Ratgeber: Gesunde Ernährung von Anfang an

Was Babys und Kleinkinder wirklich brauchen

Noch nie war das Angebot an Baby- und Kleinkindnahrung so groß und unübersichtlich wie heute: Neben herkömmlicher Säuglingsmilch gibt es hypoallergene Milch, Fertigmilchbreie und Gläschen in allen erdenklichen Variationen, Babytees, abgepacktes Kinderwasser und sogar spezielle Kindermilch für Zwei- bis Dreijährige. Der Ratgeber „Gesunde Ernährung von Anfang an“ der Verbraucherzentrale entlarvt Werbestrategien der Hersteller und erläutert, welches Essen und welche Getränke Kinder in den ersten Lebensjahren wirklich brauchen.

Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Für 6,49 Euro steht er als E-Book zum Download bereit unter www.vz-ratgeber.de.

Bestellmöglichkeiten:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 02 11/38 09-555, E-Mail: ratgeber@verbraucherzentrale.nrw, Fax: 02 11 / 38 09-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Das komplett überarbeitete Buch liefert wichtige Informationen zum Thema Stillen und erklärt, worauf beim Kauf von Säuglingsmilch, Kindergetränken und Gläschenkost zu achten ist. Behandelt werden auch aktuelle Fragen wie das sogenannte Baby-led weaning (BLW) als Methode der Beikost-Einführung oder rein vegetarische oder vegane Kost für Babys. Hinweise zur Ernährungserziehung finden ebenso Platz wie Empfehlungen zur Allergievorbeugung. Zahlreiche Tipps, Checklisten, Rezeptvorschläge und ein übersichtlicher Ernährungsfahrplan fürs erste Lebensjahr helfen, dem Nachwuchs einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen.

Dienstag, 15. Dezember 2015

Von A(rzneimittel) bis Z(uzahlung): Das gilt 2016

Wer gesetzlich pflege- und krankenversichert ist, muss 2016 auf ein Jahreseinkommen bis zu 50.850 Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. Das entspricht monatlich 4.237,50 Euro. So sieht es die Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2016 vor. Die Verordnung fixiert alle wichtigen Zahlen für die Sozialversicherung im kommenden Jahr.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze bei Zahnersatz? Wie viel zahlt die Pflegekasse? Ab welcher Höhe greift die Zuzahlungsbefreiung? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die traditionelle Übersicht "Von A(rzneimittel) bis Z(uzahlung): Das gilt 2016" - ausführlich online und kompakt zum Download.

Weitere Informationen unter:
http://www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00523.html

Dienstag, 3. Februar 2015

Top Eiweißversorgung aus pflanzlichen Quellen


Für unseren Körper sind Eiweiße einer der wichtigsten Bausteine überhaupt – sei es für den Aufbau von Körpergeweben wie Muskeln und Kollagen, als Grundstoff für die Bildung von Enzymen und Hormonen oder als Bestandteil des Immunsystems. Wir brauchen täglich ausreichende Mengen. Für jedes Kilogramm unseres Körpergewichts sollten wir mindestens 0,8 Gramm Eiweiß rechnen, sonst riskieren wir, dass sich der Körper die benötigten Aminosäurebausteine aus den Muskeln holt. Über tierische Produkte ist die Eiweißversorgung kein Problem. 

Doch immer mehr Menschen wollen nicht täglich auf Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte zurückgreifen. Andere wollen gänzlich auf tierische Lebensmittel verzichten und fortan vegan leben. Das ist kein Problem, denn die Pflanzenwelt bietet gute Eiweißquellen, die – querbeet kombiniert – den Körper ausreichend versorgen. Viele denken bei pflanzlichem Fleischersatz zuerst an Sojaprodukte. Doch auch andere Hülsenfrüchte wie Linsen, Kichererbsen, Kidneybohnen und grüne Erbsen enthalten reichlich Eiweiß. 

Müslis, selbstgebackene Brote oder auch vielerlei Gerichte bekommen durch Nüsse und Samen einen extra Proteinkick. Ebenso tragen Getreide wie Dinkel, Haferkleie, Quinoa und Amaranth maßgeblich zur Eiweißversorgung bei. Wem dies noch nicht genug ist, erweitert seinen Speiseplan mit Pilzen wie Champignons oder Shiitake. 

Wichtig ist jedoch: „Die Mischung macht‘s“. Einzelne pflanzliche Eiweißlieferanten können den Bedarf des Körpers an allen lebenswichtigen Aminosäuren allein nicht decken. Wer alle Quellen abwechslungsreich kombiniert, braucht sich um seine Versorgung wenig Gedanken zu machen.

Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Quellen und die enthaltenen Eiweißmengen gibt das Miniposter „Pflanzliche Eiweiß-Booster“, das im Medienshop unter www.fet-ev.eu erhältlich ist.


Redaktion: Dipl.troph. Christine Langer, http://www.fet-ev.eu/